Dokumente AZAV

Dokumente AZAV

28.02.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kund*innen,

die neuen Empfehlungen des Beirats wurden veröffentlicht und sind ab dem 28.02.2024 gültig.

Sie finden diese unter folgendem Link:  Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

 

Hier wurden Ergänzungen/Klarstellungen des BMAS im Bereich § 16k SGB II vorgenommen.

Für Fragen stehen wir weiterhin gern zur Verfügung.

 

 

 

07.11.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kund*innen,

nachfolgend finden Sie ein Informationspapier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Durchführung im Gutscheinverfahren mit Bitte um Beachtung.

 

231106_Informationsschreiben_BMAS_§ 16k_SGBII

 

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung und verbleiben

Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH

 

 

02.01.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kund*innen,

wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Am 29.12.2022 wurden neue Empfehlungen des Beirats (AZAV) veröffentlicht. Diese sind ab 23.02.2023 gültig und anzuwenden.

Sie finden die neuen Empfehlungen hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf   und als Anlage:2022-12-29_aktuelle Empfehlungen

Was ist neu?

Die Empfehlung „Standards für Träger- und Maßnahmezertifikate“ wurde unter „Übergreifende Standards für alle Maßnahme-Zertifikate“ ergänzt sowie mit Erläuterungen versehen (Seiten 22/23). Die entsprechenden Anpassungen finden Sie auch in den Musterzertifikaten (Seite 34 ff.).

Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Beiratsempfehlungen sind in roter Schrift markiert.

Ab wann gilt die Empfehlung?

Veröffentlichungsanzeige am 29.12.2022; die geänderte Empfehlung tritt 8 Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und findet ab Inkrafttreten Anwendung für alle Maßnahmezulassungen (23.02.2023).

Bereits erteilte Zertifikate bedürfen keiner rückwirkenden Anpassungen; bei Änderungen, Verlängerungen oder Neuzulassungen nach Inkrafttreten ist die Umsetzung der Empfehlung hingegen obligatorisch.

Wenn SIe Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns.

Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH.

 

Der Forschungsbericht zur Evaluation des Akkreditierungs- und Zulassungsverfahrens AZAV ist im Mai 2019 erschienen und veröffentlicht worden!

Der Bericht zur Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von Fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch ist im Mai 2019 erschienen.

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) bildet die Grundlage eines Systems zur Akkreditierung von Fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Ziel des Verfahrens der akkreditierten Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung ist eine nachhaltige Sicherung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) mit der Evaluation des Akkreditierungs- und Zulassungsverfahrens für den Bereich der Arbeitsförderung beauftragt. Im Fokus der Untersuchung stand die Frage der Eignung und Zweckmäßigkeit des durch die AZAV geregelten Verfahrens. Vor diesem Hintergrund hatte die Evaluation zwei zentrale Herausforderungen zu bewältigen: Zum einen musste eine Vielzahl an Akteuren, die in die Umsetzung der AZAV eingebunden sind, berücksichtigt werden, zum anderen galt es, die Vielschichtigkeit der Informations-, Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen des Systems abzubilden.

Das Forschungsinstitut f-bb kommt aufgrund der Evaluation zu dem Schluss, dass dem System der Akkreditierung und Zulassung eine grundsätzlich positive Eignung und Wirkung zur Sicherung von Mindeststandards bei Trägern und Maßnahmen zugesprochen wird. Es werden aber auch Themenfelder deutlich, in denen aus Sicht der befragten Akteure Handlungsbedarf besteht: So etwa bei der Bereitstellung von Informationen, der Transparenz und der Kommunikation im System. Abschließend spricht der Forschungsbericht für einige der ausgemachten Themenfelder konkrete Handlungsempfehlungen aus, um das System der Akkreditierung und Zulassung weiter zu optimieren.

Wenn Sie sich einen schnellen Ãœberblick verschaffen wollen, dann schauen Sie sich die Handlungsempfehlungen ab der Seite 197 und das Fazit ab der Seite 211 an.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Arbeitsmarkt/fb530-evaluation-des-verfahrens-zur-akkreditierung-von-fachkundigen-stellen.html

und in dem nachfolgenden Forschungsbericht.

Wir wünsche Ihnen viel Spaß beim stöbern.

Forschungsbericht 530-Evaluation AZAV-10.05.2019

 

Beantragung einer AZAV-Zulassung/-Zertifizierung:

Sie möchten eine AZAV-Zulassung/Zertifizierung beantragen? Dann nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular und senden dies mit den dort aufgeführten Anlagen an uns. Wir erstellen Ihnen danach umgehend ein Angebot.

Unternehmensauskunft AZAV

08IDFB101-Gebührenordnung System- und Produktzertifizierung

08IDFB101-Gebührenordnung System- und Produktzertifizierung_ab 01.04.24 NEU ab 04/2024

 

Meldung von Änderungen / Zulassung Standorte:

Wenn sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben haben oder neue Standorte zugelassen werden sollen, nutzen Sie zur Meldung bitte eine der beiden Vorlagen.

Änderungsmitteilung AZAV

 

Beantragung von Maßnahmen:

09PAFB47-Maßnahmeliste AZAVNEU seit 03/2024

Mit dieser Massnahmenliste können Sie auf einfachem Weg Ihre Maßnahmen bei uns beantragen.

 

Checkliste und Bericht MaßnahmenzulassungNEU seit 03/2024

Bitte füllen Sie bei der Beantragung der Maßnahmen auch diese Checkliste aus. Vielen Dank.

 

2023-02-06_Muster_Kalkulation_für Kunden-APVNEU seit 02/2023

Bitte nutzen Sie zur Kalkulation Ihrer Maßnahme/n diese Vorlage.

 

 

Kostenzustimmungsverfahren:

Hier finden Sie die Vorlage und die Ausfüllhinweise für die Einreichung von Maßnahmen im Rahmen der Kostenzustimmung. Diese bitte auch auszufüllen, wenn die Überschreitung des BDKS bis zu 25% des BDKS beträgt (interne Kostenzustimmung durch die APV-Zertifizierungs GmbH).

2023_KoZu-Bogen BA_APV

2021-12-01-Kostenzustimmung Fachliche Weisung

 

 

Bundesdurchschnittskostensätze:

GÃœLTIG ab 01.07.2022:

2022-07-01_BDKS AVGS §45 ab 01.07.22

2022-07-01_bdks-FbW ab 01.07.22

 

Nachfolgend einige Erläuterungen zum B-DKS.

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2022 eingereicht werden.
Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2022 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) bisher gültigen B-DKS.

 

Informationen und Vorgaben „Rund um die AZAV“:

Empfehlungen des Beirats ab dem 28.02.2024 – NEU seit 02/2024

 

In der Zielzuordnung finden Sie aktuelle Informationen für die Trennung von Maßnahmezielen bei der Zulassung von Maßnahmen nach § 45 SGB III.

 

(hier finden Sie diverse Links und Informationen zum Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)

(umfangreiche Informationen über den Inhalt und die Beantragung von AVGS-Maßnahmen)

 

Vorgängerversionen:

 

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen:

AZAV Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

FAQ`s

Sozialgesetzbuch-Drittes-Buch-SGB-III

Richtlinie Zertifizierung AZAV-Stand: 02.10.23

Fachkonzept/HEGA BA für EV/BBB bei anderen Leistungsanbietern -12-2017

Eckpunkte-Eingliederung-Anlage Fachkonzept EV-BBB für andere Anbieter_ba015971

 

 

Kurzfragebogen der BA und Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Agenturen und Jobcentern:

Den aktuellen Kurzfragebogen und die Anlagen finden Sie hier:

Kurzfragebogen

Anlage

Regelungen zur Zusammenarbeit mit Agenturen und Jobcenter 2012

In dieser Richtlinie ist geregelt, welche Anforderungen an Bildungsträger im Rahmen der Zusammenarbeit gestellt werden – u.a. auch die Anlage und Ãœberarbeitung des Bewerberprofils für die JOBBÖRSE. Die fehlende Umsetzung dieses Punktes wird sehr oft in Prüfberichten des AMDL aufgeführt.

 

 

Informationen und Prüfschwerpunkte des Prüfdienst – AMDL:

Im Rahmen des jährlichen Erfahrungsaustausches (Nov. 2018) der FKS hat der AMDL seine Aufgabenschwerpunkte, die Änderungen in 2019 und die in 2018 aufgetretenen Verbesserungspotentiale bei den AZAV-Trägern vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier: 181114_AMDL_Prüfdienst

Die einzelnen Prüfschwerpunkte (welche jährlich angepasst werden) und weitere Informationen (downloads) können Sie unter folgendem Link einsehen:

Prüfschwerpunkte AMLD

Auch die Schwerpunkte regulärer AMDL-Prüfungen im Bereich „FbW“ und „AVGS“ wurden für 2022 angepasst.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

Prüfdienst AMDL-Schwerpunkte der Prüfungen 08.2020-Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Prüfdienst AMDL-Schwerpunkte der Prüfungen 08.2020-Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)