Die APV-Zertifizierungs GmbH ist ebenso seit vielen Jahren im „Artverwandten-Bereich“ der UV-Schutzverordnung akkreditiert und nimmt dort bundesweit erfolgreich, kundenorientiert und unkompliziert Prüfungen ab.
Deutsche Akkreditierungs (DAkkS) GmbH
Akkreditierungssymbol für die NiSV Akkreditierung
Ihre Vorteile als anerkannter Schulungsträger und Akkreditierung der APV
Partner mit langjähriger Erfahrung im akkreditierten Bereich der Durchführung von Prüfungen (z.B. UVSV-Fachkraft)
Prüfungsabnahme bundesweit und ganzjährig in allen Fachkundegruppen
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Fachkunde
Steigerung der Kundenzufriedenheit durch „zertifizierte“ Prüfungszertifikate für Ihre Teilnehmer*innen
Imageverbesserung
Zertifikatsübergabe für Sie als Schulungsträger vor Ort (auf Wunsch)
Praxiserfahrene und kundenfreundliche Prüfer*innen
Kompetente Ansprechpartner*innen in der Geschäftsstelle
Ihr Weg zur Anerkennung als Schulungsträger
Kontaktaufnahme mit der APV-Zertifizierungs GmbH
Das Vorgespräch
Sie interessieren sich für eine freiwillige Zulassung als Schulungsträger für die NiSV bei der APV-Zertifizierungs GmbH?
Gern führen wir mit Ihnen ein kostenfreies Vorgespräch, Telefonat oder Videokonferenz, in dem wir Sie über Nutzen, Ablauf, Kosten, unsere Philosophie und die Modalitäten der Zusammenarbeit informieren.
Der Kooperationsvertrag
Sie erhalten von uns einen Kooperationsvertrag, in dem die Formalitäten der Zusammenarbeit vereinbart werden.
Anerkennung als NiSV-Schulungsträger
Der „Vor-Ort-Besuch“ (Audit/Überprüfung“) zur Anerkennung als Schulungsträger
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für den „Vor-Ort-Besuch“ und stehen Ihnen für weitere Fragen (auch im Vorfeld) zur Verfügung. Vor dem Termin erhalten Sie eine Checkliste, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Das Ergebnis mit Bericht, Zertifikatserteilung und Veröffentlichung auf der Homepage
Nach dem internen Check (in der Geschäftsstelle der APV-Zertifizierungs GmbH) der von der Prüfer*in eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen Bericht und Ihr NiSV Zertifikat als zugelassener Schulungsträger für die jeweiligen Fachkundegruppen. Auch eine Veröffentlichung auf unserer Homepage erfolgt.
Gern überreichen wir Ihnen auch persönlich als besonderen Service Ihr Zertifikat direkt vor Ort.
Jährliche Überwachung
Die jährlichen „Vor-Ort-Besuche (Audit/Überprüfung)“
Jährlich finden unangekündigte „Vor-Ort-Besuche“ statt. Hier wird die konforme Umsetzung, Aufrechterhaltung und Erfüllung der Voraussetzungen der NiSV-Fachkunderichtlinie bewertet.
Den Antrag auf Anerkennung und weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Aktuelle und Hintergrundinformationen des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und des Bundesrat vom 04.08.2021 zur Fristverlängerung:
Der Bundesrat hat der Eingabe des BMU bzgl. der Fristverlängerung der NiSV-Fristen um ein Jahr durch eine Verordnungsänderung zugestimmt (04.08.2021). Somit ist die Frist zur Erbringung der jeweiligen Fachkunde bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Die Verordnung des Bundesrates finden Sie hier zum Download: 2021-08-04_Verordnung Bundesrat NiSV Änderung Fristen_Drucksache 0641-21
Hintergrundinformationen
Die NiSV-Verordnung (seit 31.12.2020 in Kraft) regelt die Anwendung von Geräten und Anlagen, die täglich von Ihnen bei Ihren Kund*innen zum Einsatz kommen.
Bis zum 31.12.2022 müssen Sie einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen, um diese Geräte weiterhin anwenden zu dürfen.
Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde sind in der gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt), zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 16.03.2020 zu finden.
NiSV-Fachkundegruppen und Fachkundemodule
Allgemeiner Hinweis zur Fachkunde „EMF-Stimulation“ nach § 7.2 der NiSV:
Die APV-Zert. GmbH ist für die Abnahme von Prüfungen und Zulassungen nach § 7.1, § 7.2 und § 7.3 der NiSV akkreditiert. Für den Bereich nach § 7.2 ist jedoch ein erweitertes Wissensspektrum erforderlich (z. B. Kontraindikationen, Anatomie, Zustandsdiagnostik sowie mögliche Folgeerscheinungen), das unserer Ansicht nach im Rahmen von NiSV-Schulungen nicht vermittelt werden kann und außerhalb des vorgesehenen Regelungsbereichs liegt. Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns daher entschieden, keine Prüfungen nach § 7.2 NiSV anzubieten oder entsprechende Anerkennungen durchzuführen.
Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK)
Dauer: 78 Lerneinheiten (LE) zzgl. 2 LE Prüfung
davon 28 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AGK) durch eine Fortbildung mit mindestens 2 LE bei einem zugelassenen Schulungsträger. Die 2 LE werden jeweils in Kombination mit dem anderen Fachkundemodulen erbracht. Ebenso die Rezertifzierungsprüfung.
Besonderheit:Â die Teilnahme an diesem Modul ist nicht erforderlich, wenn Sie:
eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in
den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“
eine Meisterprüfung in der Kosmetik
erfolgreich absolviert haben
am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachweisen können
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
Dauer: 117 Lerneinheiten (LE) zzgl. 3 LE Prüfung
davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
Dauer: 38 Lerneinheiten (LE) zzgl. 2 LE Prüfung
davon 19 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe „EMF-Kosmetik“ – Fachkundemodule: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK) + GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
Dauer: 38 Lerneinheiten (LE) zzgl. 2 LE Prüfung
davon 16 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe „EMF-Muskelstimulation“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation, Bereich Muskelstimulation (ES-M) + Trainerlizenz erforderlich von 120 LE!!!
Dauer: 23 Lerneinheiten (LE) zzgl. 1 LE Prüfung
davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 6 LE (6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul… …ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-ÂLizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.
Fachkundegruppe „EMF-Stimulation“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)
Dauer: 23 Lerneinheiten (LE) zzgl. 1 LE Prüfung
davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul…
 …ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-ÂLizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.
Fachkundegruppe „EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation, >Bereich Stimulation zu kosmetischen Zwecken (ES-K) + GK
Dauer: 23 Lerneinheiten (LE) zzgl. 1 LE Prüfung
davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul…
 …ist der Nachweis der Teilnahme an dem Fachkundemodul „Grundlagen der Haut…“ mit bestandener Prüfung.