AZAV-Maßnahmenzulassung

AZAV Maßnahmenzulassung

Ihre Anfragen für die Zulassung von Maßnahmen richten Sie bitte an

Telefon: 0561 940 263 02
E-Mail: info@apv-zert.de

 

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gefördert werden sollen, bedürfen der Zulassung durch eine Fachkundige Stelle.

Voraussetzung für eine Maßnahmenzulassung ist das Vorhandensein einer gültigen Trägerzulassung. Diese wird auf Übereinstimmung (Fachbereiche) mit der Maßnahmenzulassung geprüft.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in dem für Sie bereitgestellten Downloadbereich.

 

Ihr Vorteil

  • unkompliziertes und partnerschaftliches Zertifizierungs-/Zulassungsverfahren
  • rechtssichere Zulassung von Maßnahmen mit hoher Fachkompetenz
  • angemessene und preisgerechte Gebühren ohne versteckte Kosten
  • Bereitstellung von Infomaterial im Vorfeld (welche Unterlagen werden zur Zulassung benötigt)
  • langjährige Erfahrung im Bereich der AZAV Zertifizierung/Zulassung inkl. Kostenzustimmungsverfahren mit hoher Erfolgsquote
  • praxiserfahrene und kundenorientierte Ansprechpartner

 

Kosten

Ihre Zulassungskosten werden individuell ermittelt und orientieren sich an der Anzahl der Maßnahmen, dem Fachbereich und dem Ziel.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte füllen Sie das für Sie bereitgestellte Onlineformular aus oder senden uns direkt die ausgefüllte Massnahmenliste zu. Diese finden Sie im Bereich Dokumente AZAV.

Zur weiteren Vorbereitung finden Sie dort auch eine Musterkalkulation für die Kalkulation Ihrer Maßnahmen und das Formular für die Beantragung von Maßnahmen im Rahmen der Kostenzustimmung.

 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail.