Verlängerung_§131_b_SGB_III_in_Kraft (Förderung von Altenpflegeumschulungen)
- On 21. März 2016
Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemeinsam mit dem „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ die Verlängerung des § 131b SGB III (Förderung von Altenpflegeumschulungen) am 10. März 2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 (BGBl I S. 369) verkündet wurde und der Artikel 3 des Gesetzes (Verlängerung des § 131b SGB III) am 11. März 2016 in Kraft getreten ist; dies bedeutet, dass die Verlängerung dieser gesetzlichen Regelungen bis zum 31.12.2017 nahtlos erfolgt.
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