Erklärung zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Bei der Zertifizierung und Zulassung achten wir auf die Gleichbehandlung aller Kunden.
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität finden nicht statt. |
Wir verfahren grundsätzlich nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming und Entscheidungen werden aus der Geschlechterperspektive vorgenommen.
Als akkreditierte Zertifizierungsstelle / Fachkundige Stelle verpflichtet sich die APV-Zertifizierungs GmbH zur Einhaltung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.
Gemäß den Akkreditierungsvorgaben DIN EN ISO/IEC 17021, DIN EN ISO/IEC 17024 und DIN EN ISO/IEC 17065 bezüglich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, führen wir keine Beratungen oder interne Audits durch. Unsere Leistungen werden nicht zusammen mit den Tätigkeiten einer Organisation, die Beratung bereitstellt, vertrieben oder angeboten. Wir geben nicht an oder deuten stillschweigend an, dass die Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn eine bestimmte Beratungsorganisation zum Einsatz käme.
Kunden und Interessenten erhalten kostenlose, generelle und allgemeine Informationen und Hinweise. Diese dienen lediglich dem Verständnis der jeweils zugrunde liegenden Normen, Verfahren, Verordnungen und Regelwerke sowie dem eigentlichen Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren.
Im Zertifizierungsprogramm Personenzertifizierung führen wir selbst keine Schulungen durch.
In unseren Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren setzen wir nur vom entsprechenden Verfahren unabhängige Auditoren, Visitoren, Visitationsbegleiter, Fachexperten und Prüfungspersonal ein. Für jedes Verfahren bestätigen unsere Auditoren, Visitoren, Visitationsbegleiter, Fachexperten und das Prüfungspersonal ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und den Ausschluss von jeglichen Interessenskonflikten.
Um unsere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht zu gefährden, analysieren wir in festgelegten Abständen verbundene Stellen, ermitteln potentielle Risiken und bewerten diese.
Die APV-Zertifizierungs GmbH wird durch den Ausschuss zur Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, der alle Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren im Hinblick auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle bewertet, überwacht.
Wir stellen sicher, dass der Zugang zum Zertifizierungsprozess weder von der Größe des Kunden oder von der Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder Gruppe abhängig sein wird, noch wird die Zertifizierung von der Anzahl der bereits erteilten Zertifizierungen abhängen.
Darüber hinaus gibt es keine unlauteren finanziellen oder andere Bedingungen.
Die APV-Zertifizierungs GmbH kann es ablehnen, einen Antrag auf einen Vertrag zur Zertifizierung eines Kunden anzunehmen oder aufrechtzuerhalten, wenn es grundlegende oder nachgewiesene Gründe gibt, wie z. B. dass der Kunde an illegalen Aktivitäten beteiligt ist, wiederholt gegen die Zertifizierungs- bzw. Produktanforderungen verstoßen hat oder ähnliche auf den Kunden bezogene Probleme.