Die APV-Zertifizierungs GmbH ist bereist seit vielen Jahren im „Artverwandten-Bereich“ der UV-Schutzverordnung akkreditiert und nimmt dort bundesweit erfolgreich, kundenorientiert und unkompliziert Prüfungen ab.
Sie interessieren sich für eine freiwillige Zulassung als Schulungsträger für die NiSV bei der APV-Zertifizierungs GmbH?
Gern führen wir mit Ihnen ein kostenfreies Vorgespräch, Telefonat oder Videokonferenz, in dem wir Sie über Nutzen, Ablauf, Kosten, unsere Philosophie und die Modalitäten der Zusammenarbeit informieren.
Der Kooperationsvertrag
Sie erhalten von uns einen Kooperationsvertrag, in dem die Formalitäten der Zusammenarbeit vereinbart werden.
Anerkennung als NiSV-Schulungsträger
Der „Vor-Ort-Besuch“ (Audit/Überprüfung“) zur Anerkennung als Schulungsträger
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für den „Vor-Ort-Besuch“ und stehen Ihnen für weitere Fragen (auch im Vorfeld) zur Verfügung. Vor dem Termin erhalten Sie eine Checkliste, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Das Ergebnis mit Bericht, Zertifikatserteilung und Veröffentlichung auf der Homepage
Nach dem internen Check (in der Geschäftsstelle der APV-Zertifizierungs GmbH) der von der Prüfer*in eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen Bericht und Ihr NiSV Zertifikat als zugelassener Schulungsträger für die jeweiligen Fachkundegruppen. Auch eine Veröffentlichung auf unserer Homepage erfolgt.
Gern überreichen wir Ihnen auch persönlich als besonderen Service Ihr Zertifikat direkt vor Ort.
Jährliche Überwachung
Die jährlichen „Vor-Ort-Besuche (Audit/Überprüfung)“
Jährlich finden unangekündigte „Vor-Ort-Besuche“ statt. Hier wird die konforme Umsetzung, Aufrechterhaltung und Erfüllung der Voraussetzungen der NiSV-Fachkunderichtlinie bewertet.
Den Antrag auf Anerkennung und weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Aktuelle und HintergrundinformationenÂ
des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und des Bundesrat vom 04.08.2021 zur Fristverlängerung:
Der Bundesrat hat der Eingabe des BMU bzgl. der Fristverlängerung der NiSV-Fristen um ein Jahr durch eine Gesetzesänderung/Verordnungsänderung zugestimmt (04.08.2021).
Somit ist die Frist zur Erbringung der jeweiligen Fachkunde bis zum 31.12.2022 verlängert worden.
Die NiSV-Verordnung (seit 31.12.2020 in Kraft) regelt die Anwendung von Geräten und Anlagen, die täglich von Ihnen bei Ihren Kund*innen zum Einsatz kommen.
Bis zum 31.12.2022 müssen Sie einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen, um diese Geräte weiterhin anwenden zu dürfen.
Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde sind in der gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt), zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 16.03.2020 zu finden.
NiSV-Fachkundegruppen und Fachkundemodule
Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK)
Dauer: 80 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
davon 28 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AGK) durch eine Fortbildung mit mindestens 2 LE bei einem zugelassenen Schulungsträger. Die 2 LE werden jeweils in Kombination mit dem anderen Fachkundemodulen erbracht. Ebenso die Rezertifzierungsprüfung.
Besonderheit:Â die Teilnahme an diesem Modul ist nicht erforderlich, wenn Sie:
eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in
den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“
eine Meisterprüfung in der Kosmetik
erfolgreich absolviert haben
am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachweisen können
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
Dauer: 120 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
davon 19 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe „EMF-Kosmetik“ – Fachkundemodule: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK) + GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
davon 16 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Fachkundegruppe „EMF-Stimulation“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)
Dauer: 24 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul…
 …ist der Nachweis einer Lizenz als Ãœbungsleiterin/ Ãœbungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-ÂLizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.