NiSV – Schulen

Erhalten auch Sie Ihre Zulassung als Schulungsträger für die NiSV

NiSV – Anerkennungsverfahren für Akademien/Schulen – u.a. aus den Bereichen Kosmetik,  Heilpraktiker, Physiotherapie, Fitness

(Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen)

Ihre Anfragen richten Sie bitte an:

 

Telefon: 0561 940 263 00
E-Mail: nisv@apv-zert.de

Deutsche Akkreditierungs (DAkkS) GmbH

Akkreditierungssymbol für die NiSV Akkreditierung

Ihre Vorteile als anerkannter Schulungsträger und Akkreditierung der APV

  • Partner mit langjähriger Erfahrung im akkreditierten Bereich der Durchführung von Prüfungen (z.B. UVSV-Fachkraft)
  • Prüfungsabnahme bundesweit und ganzjährig in allen 4 Fachkundegruppen
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Fachkunde
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch „zertifizierte“ Prüfungszertifikate für Ihre Teilnehmer*innen
  • Imageverbesserung
  • Zertifikatsübergabe für Sie als Schulungsträger vor Ort (auf Wunsch)
  • praxiserfahrene und kundenfreundliche Prüfer*innen
  • kompetente Ansprechpartner*innen in der Geschäftsstelle

 

Akkreditierung nach NiSV liegt vor (hier finden Sie unsere Akkreditierungsurkunde mit Anhang)

Die APV-Zertifizierungs GmbH ist bereist seit vielen Jahren im „Artverwandten-Bereich“ der UV-Schutzverordnung akkreditiert und nimmt dort bundesweit erfolgreich, kundenorientiert und unkompliziert Prüfungen ab.

 

Hier finden Sie eine Übersicht der bereits anerkannter Schulungsträger!

Ihr Weg zur Anerkennung als Schulungsträger

 

Kontaktaufnahme mit der APV-Zertifizierungs GmbH

Das Vorgespräch

Sie interessieren sich für eine freiwillige Zulassung als Schulungsträger für die NiSV bei der APV-Zertifizierungs GmbH?

Gern führen wir mit Ihnen ein kostenfreies Vorgespräch, Telefonat oder Videokonferenz, in dem wir Sie über Nutzen, Ablauf, Kosten, unsere Philosophie und die Modalitäten der Zusammenarbeit informieren.

 

Der Kooperationsvertrag

Sie erhalten von uns einen Kooperationsvertrag, in dem die Formalitäten der Zusammenarbeit vereinbart werden.

 

Anerkennung als NiSV-Schulungsträger

Der „Vor-Ort-Besuch“ (Audit/Überprüfung“) zur Anerkennung als Schulungsträger

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für den „Vor-Ort-Besuch“ und stehen Ihnen für weitere Fragen (auch im Vorfeld) zur Verfügung. Vor dem Termin erhalten Sie eine Checkliste, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.

 

Das Ergebnis mit Bericht, Zertifikatserteilung und Veröffentlichung auf der Homepage

Nach dem internen Check (in der Geschäftsstelle der APV-Zertifizierungs GmbH) der von der Prüfer*in eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen Bericht und Ihr NiSV Zertifikat als zugelassener Schulungsträger für die jeweiligen Fachkundegruppen. Auch eine Veröffentlichung auf unserer Homepage erfolgt.

 

Gern überreichen wir Ihnen auch persönlich als besonderen Service Ihr Zertifikat direkt vor Ort.

 

Jährliche Überwachung

Die jährlichen „Vor-Ort-Besuche (Audit/Überprüfung)“

Jährlich finden unangekündigte „Vor-Ort-Besuche“ statt. Hier wird die konforme Umsetzung, Aufrechterhaltung und Erfüllung der Voraussetzungen der NiSV-Fachkunderichtlinie bewertet.

Die wichtigsten Informationen für Sie als Schulungsträger: APV_Ablauf NiSV-Zulassung als Schulungsträger (Stand: 05.2025)

 

Den Antrag auf Anerkennung und weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

 

 

Aktuelle und Hintergrundinformationen 

des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und des Bundesrat vom 04.08.2021 zur Fristverlängerung:

 

Der Bundesrat hat der Eingabe des BMU bzgl. der Fristverlängerung der NiSV-Fristen um ein Jahr durch eine Gesetzesänderung/Verordnungsänderung zugestimmt (04.08.2021).

Somit ist die Frist zur Erbringung der jeweiligen Fachkunde bis zum 31.12.2022 verlängert worden.

Die Verordnung des Bundesrates finden Sie

– hier als download: 2021-08-04_Verordnung Bundesrat NiSV Änderung Fristen_Drucksache 0641-21

 

Hintergrundinformationen

Die NiSV-Verordnung (seit 31.12.2020 in Kraft) regelt die Anwendung von Geräten und Anlagen, die täglich von Ihnen bei Ihren Kund*innen zum Einsatz kommen.

Bis zum 31.12.2022 müssen Sie einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen, um diese Geräte weiterhin anwenden zu dürfen.

Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde sind in der gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt), zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 16.03.2020 zu finden.

NiSV-Fachkundegruppen und Fachkundemodule

  • Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK)
    • Dauer: 78 Lerneinheiten (LE) zzgl. 2 LE Prüfung
    • davon 28 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
    • Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
    • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AGK) durch eine Fortbildung mit mindestens 2 LE bei einem zugelassenen Schulungsträger. Die 2 LE werden jeweils in Kombination mit dem anderen Fachkundemodulen erbracht. Ebenso die Rezertifzierungsprüfung.

Besonderheit:  die Teilnahme an diesem Modul ist nicht erforderlich, wenn Sie:

      • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in
      • den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“
      • eine Meisterprüfung in der Kosmetik

erfolgreich absolviert haben

      • am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachweisen können

 

  • Fachkundegruppe „Laser/intensive Lichtquellen“ – Fachkundemodule: Optische Strahlung (OS) + GK
    • Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
    • Dauer: 117 Lerneinheiten (LE) zzgl. 3 LE Prüfung
    • davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
    • Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)
    • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
    • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

 

  • Fachkundegruppe „Ultraschall“ – Fachkundemodule: Ultraschall (US) + GK
      • Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
      • Dauer: 38 Lerneinheiten (LE) zzgl. 2 LE Prüfung
      • davon 19 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
      • Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
      • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
      • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

 

  • Fachkundegruppe „EMF-Kosmetik“ – Fachkundemodule: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK) + GK
    • Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
    • Dauer: 38 Lerneinheiten (LE) zzgl. 2 LE Prüfung
    • davon 16 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
    • Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
    • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
    • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

 

  • Fachkundegruppe „EMF-Muskelstimulation“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation, Bereich Muskelstimulation (ES-M) + Trainerlizenz erforderlich von 120 LE!!!
        • Dauer: 23 Lerneinheiten (LE) zzgl. 1 LE Prüfung
        • davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
        • Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
        • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
        • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 6 LE (6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
  • Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul… …ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-­Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.

 

  • Fachkundegruppe „EMF-Stimulation“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)
    • Dauer: 23 Lerneinheiten (LE) zzgl. 1 LE Prüfung
    • davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
    • Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
    • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
    • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul…

 …ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-­Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.

 

  • Fachkundegruppe „EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken“ – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation, >Bereich Stimulation zu kosmetischen Zwecken (ES-K) + GK
    • Dauer: 23 Lerneinheiten (LE) zzgl. 1 LE Prüfung
    • davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich (je nach Schulungsträger)
    • Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheiten)
    • Gültigkeit des Zertifikats/der Fachkunde: 5 Jahre
    • Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

Besonderheit: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul…

 …ist der Nachweis der Teilnahme an dem Fachkundemodul „Grundlagen der Haut…“ mit bestandener Prüfung.

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