Newsletter: Neuer B-DKS Maßnahmen §45 SGB III zum 01.01.2021 / Sonderempfehlung „Pandemiebedingte Änderungszulassung‘“ des Beirats nach §182 SGB III
- On 28. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.01.2021 werden gem. AvmG die Maßnahmeziele Nr. 1 und 2 zusammengelegt. Eine entsprechende Information diesbezüglich ist Ihnen bereits im letzten Newsletter übermittelt worden.
Damit verbunden ist auch ein neuer B-DKS für Maßnahmen nach § 45 SGB III, der ab 01.01.2021 gültig ist.
Diesen finden Sie in der Anlage und auf unserer Homepage unter: Dokumente AZAV | APV-Zertifizierungs GmbH (apv-zert.de)
Die von uns angepassten Maßnahmelisten stehen Ihnen ab Januar zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde auf der Homepage der BA die „Sonderempfehlung „Pandemiebedingte Änderungszulassung‘“ des Beirats nach §182 SGB III“ veröffentlicht.
Link:https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen. Diese Empfehlung finden sie im unteren Bereich der Website unter dem Punkt „Erklärungsvordrucke zur Weitervergütung von Maßnahmen“.
Dort finden Sie aktuelle Informationen bzgl. der pandemiebedingten Weiterführung von Maßnahmen, Änderungszulassungen und Äquivalenzbescheinigungen. Diese Sonderregelung ist gültig bis 31.12.2021!
Auch auf der Homepage der APV-Zertifizierungs GmbH unter Dokumente AZAV | APV-Zertifizierungs GmbH (apv-zert.de) und auf den Seite 3-4 diese Newsletters sind diese Informationen zu finden.
Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.
Wir sind vom 28.-30.12.2020 erreichbar.
Wir wünschen Ihnen trotz der turbulenten Zeiten ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2021.
Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH
Bernd Weimer
GF und Leitung der Zertifizierungsstelle
2020-12-15_empfehlung-Beirat ab 18.12.2020_Pandemiebedingte Änderungszulassung
2020-12-28_bdks-p-45-2020 ab 01.01.21
0 Kommentare