Neue Prüfinhalte des AMDL in den Bereichen alternative Lernformen, FbW und AVGS
- On 23. September 2020
- alternative Lernformen, AMDL, AZAV
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kund*innen,
wir hoffen, dass Sie die letzten Monate gut überstanden haben und positiv in die Zukunft blicken können.
Wie Sie wissen, ist der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Überprüfung der Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen, die von Ihnen als Bildungsträgern angeboten werden, zuständig, also für die „Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen“.
Durch die speziellen Vorgaben während der „Corona-Pandemie“ überprüft der AMDL jetzt auch
die Umsetzungsqualität von alternativen Durchführungsformen.
Erste Prüfergebnisse liegen uns bereits vor.
Es werden hier die Unterlagen herangezogen, welche die alternative Durchführungsform betreffen (insbesondere die Äquivalenzbescheinigung und weitere Erklärungen bzw. Angaben hierzu).
Auch hier wird eine Teilnehmerbefragung durchgeführt.
Durch diese ersten AMDL-Prüfungen in diesem Bereich wird klar, dass das Interesse bei der BA bzgl. der korrekten Umsetzung der alternativen Lernformen hoch ist.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die alternativen Durchführungsformen so umzusetzen, dass Ihnen keine Nachteile (z.B. bzgl. der Weitervergütung) entstehen können.
Nachfolgend die uns bisher bekannten Kriterien, die Bestandteil der Prüfung sind:
Vorbereitung der alternativen Durchführungsform
• | Der Träger hat die Teilnehmer über die alternative Durchführungsform informiert. | |
• | Die tatsächliche Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bedingungen. | |
• | Die Teilnehmer können von zu Hause aus an der Maßnahme teilnehmen. | |
• | Es wurde sichergestellt, dass die Teilnehmer über die technischen Voraussetzungen (z. B. Soft-/ Hardware) verfügen. |
Betreuung und deren Nachvollziehbarkeit
• | Es erfolgt eine Betreuung der Teilnehmer wie gegenüber der FKS kommuniziert. | |
• | Die Betreuung der Teilnehmer geht schlüssig aus der Dokumentation hervor. |
Bezogen auf die Äquivalenzbescheinigung entspricht die Durchführung den gegenüber der FKS gemachten Angaben
• | Die Form der Durchführung entspricht den Angaben gegenüber der FKS. | |
• | Der Gültigkeitszeitraum der Äquivalenzbescheinigung wird eingehalten. | |
• | Die Anwesenheit der Teilnehmer ist dokumentiert bzw. die Arbeitsaufträge entsprechen einem zeitlichen Umfang vergleichbar der zertifizierten Wochenunterrichtszeit. | |
• | Die Arbeitsaufträge werden überprüft und die Ergebnisse mit den Teilnehmern ausgewertet. | |
• | Gegebenenfalls vorhandene Handlungsbedarfe werden mit den Teilnehmern besprochen und Arbeitsaufträge angepasst. | |
• | lm Rahmen der alternativen Durchführungsform werden die Maßnahmeinhalte abgedeckt | |
• | Das in der Äquivalenzbescheinigung beschriebenen alternative Lernmaterial bzw. die Arbeits-/Lernmittel kommen tatsächlich zum Einsatz. | |
• | Vom Träger geltend gemachte Mehraufwendungen sind plausibel entstanden. | |
• | Eine Wiederaufnahme bzw. Überführung in den Präsenzbetrieb unter den geänderten Rahmenbedingungen (Gesundheitsschutz) ist erfolgt. | |
• | Mit der Wiederaufnahme bzw. Überführung in den Präsenzbetrieb werden alternative Lernmethoden weiterhin genutzt. |
Auch die Schwerpunkte regulärer AMDL-Prüfungen im Bereich „FbW“ und „AVGS“ wurden im August 2020 angepasst.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
Prüfdienst AMDL-Schwerpunkte der Prüfungen 08.2020-Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Prüfdienst AMDL-Schwerpunkte der Prüfungen 08.2020-Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Wir stehen Ihnen wie immer für Fragen zur Verfügung – bleiben Sie gesund!
Sonnige Grüße vom APV-Team aus Kassel!
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