Neue Empfehlungen des Beirats heute erschienen
- On 11. November 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kund*innen,
heute sind die aktuellen Empfehlungen des Beirats erschienen.
Die Änderungen sind gelb markiert und beziehen sich auf die verbindliche Aufnahme der angegebenen Ordnungsnummern in den Zertifikaten.
Die Änderung ist ab dem 01.01.2020 gültig und betrifft Sie als Kunde nur indirekt.
Weiterhin liegt uns ein Schreiben der DAkkS GmbH vor, in dem durch die BA eine Klarstellung des BMAS erfolgte. Es ist gem. § 2 Abs. 5 AZAV eine Teilnehmerbescheinigung auszustellen. Für den Fachbereich 2 gilt diese Anforderung jedoch nicht.
„Es liegt in dem Fall einer reinen Arbeitsvermittlung durch einen PAV wohl ein im Sinne dieser Vorschrift atypischer Fall vor, in dem die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung nicht erforderlich ist. Zumindest ist die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung für eine Vermittlungsmaßnahme (private Arbeitsvermittlung) nicht vom Sinn und Zweck der Vorschrift umfasst.“
Sie finden die beiden Dokumente wie immer auf unserer Homepage im Bereich der AZAV-Dokumente AZAV unter folgendem Link: https://apv-zert.de/dokumente-azav/
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung und wünschen Ihnen noch einen netten Herbst.
Grüße aus Kassel vom APV-Team.
0 Kommentare