Neue Empfehlungen des Beirats am 29.12.2022 veröffentlicht – Gültig ab 23.02.2023
- On 2. Januar 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kund*innen,
wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Am 29.12.2022 wurden neue Empfehlungen des Beirats (AZAV) veröffentlicht. Diese sind ab 23.02.2023 gültig und anzuwenden.
Sie finden die neuen Empfehlungen hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf  und als Anlage:2022-12-29_aktuelle Empfehlungen
Was ist neu?
Die Empfehlung „Standards für Träger- und Maßnahmezertifikate“ wurde unter „Übergreifende Standards für alle Maßnahme-Zertifikate“ ergänzt sowie mit Erläuterungen versehen (Seiten 22/23). Die entsprechenden Anpassungen finden Sie auch in den Musterzertifikaten (Seite 34 ff.).
Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Beiratsempfehlungen sind in roter Schrift markiert.
Ab wann gilt die Empfehlung?
Veröffentlichungsanzeige am 29.12.2022; die geänderte Empfehlung tritt 8 Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und findet ab Inkrafttreten Anwendung für alle Maßnahmezulassungen (23.02.2023).
Bereits erteilte Zertifikate bedürfen keiner rückwirkenden Anpassungen; bei Änderungen, Verlängerungen oder Neuzulassungen nach Inkrafttreten ist die Umsetzung der Empfehlung hingegen obligatorisch.
Wenn SIe Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns.
Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH.
B. Weimer – Geschäftsführung
0 Kommentare