Maßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme für Rehabilitanden
- On 5. März 2018
- AVGS, AZAV Maßnahmenzulassung, BA, Rehabilitanden
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden,
bei der Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit hat sich eine Neuerung ergeben:
Die BA ermöglicht Ihren Kunden ab dem 16.03.2018 die Teilnahme an Maßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III auch im Rechtskreis SGB III, wenn die/der Teilnehmende dem Personenkreis nach § 116 Abs. 1 SGB III (Rehabilitanden) angehört.
Bislang waren diese Maßnahmen spezifisch für Teilnehmende aus dem Rechtskreis SGB II vorgesehen.
Künftig können entsprechende Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) mit dieser Zielrichtung auch für Rehabilitanden ausgehändigt werden, wenn vorher ein entsprechender Förderbedarf festgestellt wurde.
Wir werden diese Änderung im Rahmen der Maßnahmezulassung ab sofort mit berücksichtigen und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Kassel.
Das Team der APV-Zertifizierungs GmbH
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