KTQ

KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen)

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Das KTQ-Verfahren ist auf die speziellen Anforderungen in den Bereichen Krankenhäuser, Praxen und MVZ, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize und alternative Wohnformen sowie Rettungsdienste ausgelegt. Ziel der KTQ-Zertifizierung ist stets die Optimierung von Prozessen innerhalb der Patientenversorgung.

Die Gesellschafter der KTQ-GmbH sind Vertreter der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: die Bundesärztekammer, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., der Deutsche Pflegerat e. V. und der Hartmannbund e. V.

Das KTQ-Verfahren beruht auf zwei Bewertungsverfahren zu den (einrichtungsinternen) Kategorien

  1. Die Selbstbewertung
  2. Alle Einrichtungen, die sich nach KTQ zertifizieren lassen wollen, müssen zunächst einen umfangreichen Selbstbewertungsbericht und einen Qualitätsbericht auf Basis des jeweiligen KTQ-Katalogs erstellen, deren Aussagen im Rahmen der Visitation überprüft werden.
  3. Anmeldung bei einer KTQ-Zertifizierungsstelle
  4. Die Fremdbewertung durch KTQ-Visitoren®
  5. Zertifizierung und Veröffentlichung des KTQ-Qualitätsberichts

 

In den verschiedenen KTQ-Katalogen sind die Kriterien zur Qualitätssicherung in 6 Kategorien unterteilt:

  1. Patientenorientierung: Im KTQ-Modell steht der Patient im Mittelpunkt. Besonders sicher­heits­relevante Bestandteile der KTQ-Kategorie Patientenorientierung sind die strukturierte Erstversorgung der Patienten, eine adäquate Information und Aufklärung, eine den Leitlinien der Fachgesellschaften entsprechende Behandlung und eine professionelle Planung der Entlassung.
  2. Mitarbeiterorientierung: Die Behandlungs- und Versorgungsqualität im Gesundheitswesen hängt wesentlich von den Mitarbeitern, ihrer Qualifikation und Motivation ab. Im KTQ-Verfahren werden deshalb die Einarbeitung, Qualifizierung und Fort-/Weiterbildung ebenso geprüft wie der Umgang mit Mitarbeiterideen und -beschwerden.
  3. Sicherheit: Diese Kategorie mit der Prüfung u.a. von Notfallmanagement, Hygiene, Arbeits- und Brandschutz ist seit jeher ein integraler Bestandteil des KTQ-Verfahrens. Eine nochmalige Aufwertung erfolgte durch die Einführung der sog. Kernkriterien (Version 2009/2), die als unabdingbare Voraussetzung erfüllt sein müssen, um die Zertifizierung nach KTQ® zu erlangen. Das KTQ-Zertifikat belegt: In dieser Einrichtung wird Sicherheit großgeschrieben.
  4. Informations- und Kommunikationswesen: Sicherheit im Gesundheitswesen erfordert eine gute Kommunikation zwischen allen Akteuren. Das KTQ-Verfahren prüft deshalb die Informations­wege und den Umgang mit Daten. Auch der Datenschutz ist ein zentraler Aspekt. Das KTQ-Zertifikat belegt einen guten und sicheren Informationsfluss.
  5. Führung: In dieser Kategorie geht es neben Unternehmenskultur, Strategie und Zielplanung vor allem um das Risikomanagement. In der Praxis bewährte Methoden inkl. der Umsetzung der Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit werden bewertet. Auch hier handelt es sich um ein Kernkriterium: Das Zertifikat nach KTQ® wird nur vergeben, wenn die Einrichtung ein umfangreiches und praxistaugliches Risikomanagement-System nachweisen kann.
  6. Qualitätsmanagement: Das Qualitätsmanagement soll die Prozesse in einer Einrichtung laufend systematisch prüfen und optimieren, beispielsweise durch Patienten- und Mitarbeiter­befragungen und die Auswertung sonstiger qualitätsrelevanter Daten. Eine KTQ-zertifizierte Einrichtung hat nicht nur eine gute Behandlungs- und Versorgungsqualität nachgewiesen, sondern auch die Bereitschaft, sich stetig weiter zu verbessern.

 

In der Ablaufbeschreibung (PDF DIN A3) des KTQ-Verfahrens für den Bereich Krankenhaus sind die Verfahrensschritte und deren Beteiligte in einer Übersicht dargestellt.

 

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