Klarstellung der DAkkS GmbH / BA bzgl. Zulassung von Maßnahmeinhalten zur Eignungsfeststellung
- On 17. Juli 2018
- AVGS, Maßnahmenzulassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden,
gestern hat uns eine aktuelle Information der DAkkS GmbH / BA erreicht, über die wir Sie gern informieren möchten.
„Der § 32 SGB III unterstreicht die Bedeutung einer ärztlichen und psychologischen Eignungsfeststellung zur Absicherung einer qualifizierten Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Untersuchung dient dem Zweck der Feststellung der beruflichen Eignung und Vermittlungsfähigkeit. Zudem kann sie als Entscheidungshilfe für eine berufliche Planung dienen.
Dieser § 32 SGB III wird ergänzt durch den § 45 SGB III, der ebenfalls Eignungsfeststellungsmaßnahmen enthält.
Diese dienen allerdings der praktischen Ermittlung und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten, des Leistungsvermögens sowie sonstiger für die Eingliederung bedeutsamer Umstände. Dies dürfte im Rahmen von Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber und in Übungswerkstätten des Trägers regelmäßig der Fall sein.
Maßnahmebestandteile, die eine psychologische und ärztliche Untersuchung vorsehen, können nicht im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III zugelassen werden.
Dies gilt unabhängig davon, für welche Zielgruppe die Maßnahme durchgeführt wird (z.B. Menschen mit Behinderung). Hierunter fallen alle Inhalte, die der psychologischen Diagnostik dienen. Dazu zählen auch Leistungs- und Fähigkeitsmerkmale, die die Wahrnehmung, Konzentration, Intelligenz, Merkfähigkeit und Ausprägung von Persönlichkeitsmerkmalen betreffen.“
Wir bitten dies bei der Beantragung von Maßnahmen zu beachten.
Gern können Sie uns diesbezüglich ansprechen. Danke.
Allen weiterhin einen schönen Sommer.
Nette Grüße aus Kassel vom APV-Team.
B. Weimer
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