Information 01/2019 der DAkkS GmbH vom 08.02.2019 zur Zulassung von Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“
- On 9. Februar 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DAkkS GmbH hat am 08.02.2019 aus gegebenem Anlass und zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung von Maßnahmenzulassungen gem. § 45 Absatz 1 Nr. 4 SGB III (Maßnahmen zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“) durch die Fachkundigen Stellen eine Klarstellung / Information an die FKS übermittelt. Diese können Sie hier einsehen.
Wir bitten dies bei der zukünftigen Beantragung von Maßnahmenzulassungen zu berücksichtigen und stehen gern für Fragen zur Verfügung.
Das APV-Team wünscht einen guten Start in die Woche.
MfG aus Kassel
B. Weimer
GF und Leitung
0 Kommentare