Geplante Verlängerung § 131b_Finanzierung 3. Jahr Altenpflegeausbildung durch die BA
- On 5. Februar 2016
- AZAV
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat am 28.01.2016 formell die Verlängerung des § 131b SGB III (Förderung von Altenpflegeumschulungen) beschlossen. Gemäß diesem Beschluss soll die dreijährige Förderung der Altenpflegeausbildung durch die BA verlängert werden. Die Verlängerung des § 131b SGB III bis zum 31.12.2017 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren; sie soll nahtlos erfolgen. Bei Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erfolgen weitere Informationen.
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