Fachkonzept (HEGA) der BA für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern wie WfbM liegt seit Dezember 2017 vor!
- On 29. Januar 2018
Hintergrundinformation zum neuen Fachkonzept für das Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern:
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) zum 01.01.2018 (Art. 26 Abs. 1 BTHG) können Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) und im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) haben, diese Leistungen auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei anderen Leistungsanbietern (§ 60 SGB IX) in Anspruch nehmen.
Für diese anderen Leistungsanbieter gelten gemäß § 60 Abs. 2 SGB IX die für WfbM geltenden Vorschriften; insbesondere haben andere Leistungsanbieter die selben Qualitätsanforderungen zu erfüllen, wie WfbM.
Anforderungen die nicht bzw. nicht im selben Umfang erfüllt werden müssen, sind in § 60 Abs. 2 SGB IX abschließend benannt.
Somit bedürfen diese anderen Anbieter auch eine Trägerzulassung im Fachbereich 06 (Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben) der AZAV.
Das neue Fachkonzept (HEGA) finden Sie hier „Fachkonzept/HEGA BA für EV/BBB bei anderen Leistungsanbietern -12-2017„, im „Downloadbereich AZAV“ auf unserer Homepage (https://apv-zert.de/dokumente-azav/) oder auf der Homepage der BA im Bereich „Spezifische Leistungsanbieter“ (https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter). Dort sind unter dem Punkt „Andere Leistungsanbieter“ auch weitere Informationen wie die „Eckpunkte zum Eingliederungsplan“ und eine Information zu finden, wie und mit welchen Unterlagen Sie eine Beantragung / Zulassung (neben der Zulassung als Träger nach AZAV im FB 06) beim operativen Service vornehmen können.
Nachfolgend einige Informationen hierzu (Auszug Seite der BA):
Anbieter, die mit der BA zusammen arbeiten möchten, müssen auf Basis des Fachkonzepts ein Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) erstellen und dieses bei den zuständigen Operativen Services einreichen. Das QLHB kann unter anderem durch diese Anlagen zu ergänzen sein:
- Kopie des Handels- oder Vereinsregisterauszugs
- Personalübersicht (inklusive Angaben zu Qualifikationen und beruflichen Werdegängen)
- Pläne oder Unterlagen zu Räumlichkeiten
- Kooperationsverträge
- Muster eines Teilnahmevertrages
- Muster eines Eingliederungsplanes (anonymisiert)
- Muster eines Bildungsrahmenlehrplanes
- Antrag auf Trägerzulassung beziehungsweise Kopie des gültigen Zertifikats über die Trägerzulassung (weitere Informationen finden Sie unter Akkreditierung und Zulassung)
Für Informationen zur Zulassung als Träger im Fachbereich 06 bzw. einer Fachbereichserweiterung bei bestehender Trägerzulassung stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung – Anruf genügt.
Ihre Ansprechpartner/innen
Karin Kellisch / Bernd Weimer / Peter Gödeke
Telefon: 0561 940 263 00
E-Mail: info@apv-zert.de
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