Informationen rund um die NiSV
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kund*innen,
am 7. März 2024 wurde eine aktualisierte Fassung der Fachkunderichtlinie NiSV veröffentlicht. Stand: 27.02.2024
Die Aktualisierung war infolge der sich aus der NiSV-Änderungsverordnung vom 12. Juni 2023 ergebenden Änderungen der NiSV erforderlich geworden, die seit dem 1. Januar 2024 vollumfänglich in Kraft getreten sind und führt zu einer veränderten Gliederung der Fachkunderichtlinie. Hervorzuheben ist der neue Abschnitt 2, in dem es um die Anerkennung von Schulungsanbietern geht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden an einigen Stellen ferner auch sprachliche Verbesserungen vorgenommen.
Sie finden die Fachkunderichtlinie NiSV im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.03.2024 B5) unter https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=UReZ7aMIDta2ydw8baP.
Sie finden wie gewohnt auch eine Lesefassung der Fachkunderichtlinie auf der Internetseite des BMUV unter https://www.bmuv.de/gesetz/nisv-bekanntmachung-der-anforderungen-an-den-erwerb-der-fachkunde-fuer-anwendungen-nichtionisierender-strahlungsquellen-am-menschen
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Fachkunderichtlinie wurden auch die FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV) umfassend überarbeitet. Sie finden die FAQ unter https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/faq-strahlenschutz-bei-kosmetischen-und-sonstigen-nichtmedizinischen-anwendungen-nisv.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH
1. Änderungsverordnung zur NiSV ist seit 01.01.2024 gültig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 1. Änderungsverordnung NiSV ist seit 01.01.2024 gültig. Die Änderungen beziehen sich vor allem auf die Gesamt-LE in den einzelnen Fachkundemodulen, Änderungen bei dem Einsatz von „ärztlichem Personal“ für die praktischen LE und die Dreiteilung im Bereich EMF-Stimulation (EMF-Stimulation, EMF-Muskelstimulation und EMF Stimulation zu kosmetischen Zwecken) und wurden bereits in die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ eingearbeitet!
Hier können Sie die aktuelle „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ inkl. der Änderungen durch die 1. Änderungsverordnung einsehen:
https://www.buzer.de/NiSV.htm#artanc213595
Aktualisierung der FAQ`s BMUV am 08.12.2022:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FAQ`s wurden um folgenden Bereich ergänzt:
„Die Schule, bei der ich den Fachkundekurs gemacht habe, hat die Anerkennung verloren. Die Zertifizierungsstelle will mir jetzt kein Zertifikat ausstellen. Was bedeutet das für mich? Was kann ich tun?“
Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmuv.de//FA1960