Beauftragter für Medizinproduktesicherheit seit 01.01.2017 in Gesundheitseinrichtungen gefordert
- On 13. Februar 2017
Seit dem 01.01.2017 liegt eine Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§6 MPBetreibV) vor.
Hier wird ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten gefordert.
Sie möchten wissen, welche Pflichten sich aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) für Sie ergeben? Dann freuen wir uns auf Ihre Seminarteilnahme.
Sie erfahren, welche notwendigen Handlungsschritte sich für Sie im Umgang mit Medizinprodukten notwendig sind und welche Maßnahmen Sie praktisch in die Wege leiten müssen.
Ziel ist es, dass Sie durch unser Seminar die Forderungen in Ihrer täglichen Arbeit ohne großen Aufwand umsetzen können.
- Sie können mögliche Konsequenzen und Auswirkungen einschätzen
- Sie können entsprechende Maßnahmen rechtsicher in die Wege leiten
- Sie erfüllen umfassend die Aufgaben und Pflichten eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Sie erhalten ein umfangreiches Wissen zur praktischen Umsetzung der MPBetreibV und zur Einhaltung der dortigen Vorgaben
Auszug aus dem Tagesprogramm:
- Grundlagen des Medizinprodukterechts – MPG mit den Rechtsverordnungen
- Grundsätzliche Sicherheitsaspekte medizintechnischer Geräte
- Vorgaben durch EG-Richtlinien
- Betreibervorschriften für Medizinprodukte
- Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Unternehmen
- Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Meldungen von Risiken und deren Dokumentation
- Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
Hier gelangen Sie zu unserem Seminarangebot. (Seite nicht mehr verfügbar)
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH
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