AZAV: Trägerzulassung im Fachbereich 06 für BvB Reha Maßnahmen notwendig
- On 19. Dezember 2017
Liebe Kundinnen und Kunden,
wenn Sie an Vergabemaßnahmen im Bereich BvB Reha Maßnahmen teilnehmen möchten, benötigen Sie nach aktueller Information der BA/DAkkS GmbH neben der Trägerzulassung im Fachbereich 03 eine Trägerzulassung für den Fachbereich 06!
Folgende Begründung wurde uns diesbezüglich von der DAkkS GmbH übermittelt:
„Der Träger benötigt zusätzlich eine Zulassung im Fachbereich 6 nach § 5 Abs. 1 S. 1 AZAV, wenn er sich auf Reha-Maßnahmen im Vergabeverfahren bewirbt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens muss der Träger gegenüber der BA in den Vergabeunterlagen (dort Datei D.2. Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) die Zusicherung abgeben, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Dies schließt die fachbereichsbezogene Zulassung nach § 5 Abs. 1 S. 1 AZAV ein.“
Gern stehen wir Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start im neuen Jahr.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH
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