Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
- On 26. Oktober 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,Â
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz tritt nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde mit dem heutigen Tag im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 40 (23. Oktober 2015) verkündet. Damit tritt das Gesetz am Samstag, 24. Oktober 2015, in Kraft.
Mit diesem Gesetz wird im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) der § 131 SGB III neu eingefügt. Dieser enthält Sonderregelungen zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung in Bezug auf § 44 SGB III und § 45 SGB III. Â
Zudem wird bis zum 31.12.2015 befristet der § 421 SGB III zur Regelung der Förderung von Sprachkursen durch die Bundesagentur für Arbeit eingeführt. Wie bereits im Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stellen angekündigt, bedarf es für einen Träger, der einen solchen Sprachkurs durchführen möchte, nicht zwingend der Zulassung nach der AZAV. Eine Zulassung der Maßnahme ist ebenfalls nicht notwendig.
Weitere Informationen können dem folgenden Link entnommen werden.Â
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Einstiegskurse/index.htm
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