Aktuelle Informationen der BA inkl. neuen B-DKS ab 01.06.2018
- On 3. Juni 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden,
mit Wirkung zum 01.06.2018 wurden die neuen durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (s. § 3 Abs. 2 AZAV) veröffentlicht.
Sie finden diese wie gewohnt bei uns auf der Homepage unter folgendem Link.
Weiterhin können Sie diese auch direkt auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit einsehen.
Ebenfalls auf unserer Homepage haben wir aktuelle Informationen für die Trennung von Maßnahmezielen bei der Zulassung von Maßnahmen nach § 45 SGB III veröffentlicht (Bereich: AZAV-Dokumente AZAV).
Gern leiten wir Ihnen eine Information der BA / DAkkS GmbH weiter.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie bitten Ihre Kunden dahingehend zu sensibilisieren, dass diese beim Ausfüllen des Kurzfragebogens (KFB) und seiner Anlage bitte immer auf die aktuelle Version zurückgreifen.
Dieses Vorgehen ist notwendig um eine bundeseinheitliche Datenqualität sicherzustellen. Die aktuellen Versionen des KFB und der Anlage, sind auf der Homepage der BA unter folgendem Link abrufbar:
Kurzfragebogen und Anlage
Herzlichen Dank!“
Wie gewohnt stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und wünschen einen guten Start in die Woche.
Das Team der APV-Zertifizierungs GmbH
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