Aktuelle Informationen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Unverändert: Sehr geehrte Damen und Herren,
Unverändert: liebe Kund*innen, Unverändert: liebe Kund*innen,
am 7. März 2024 wurde eine aktualisierte Fassung der Fachkunderichtlinie NiSV veröffentlicht.
Hinzugefügt: am 7. März 2024 wurde eine aktualisierte Fassung der Fachkunderichtlinie NiSV veröffentlicht.
Unverändert: Die Aktualisierung war infolge der sich aus der NiSV-Änderungsverordnung vom 12. Juni 2023 ergebenden Änderungen der NiSV erforderlich geworden, die seit dem 1. Januar 2024 vollumfänglich in Kraft getreten sind und führt zu einer veränderten Gliederung der Fachkunderichtlinie. Hervorzuheben ist der neue Abschnitt 2, in dem es um die Anerkennung von Schulungsanbietern geht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden an einigen Stellen ferner auch sprachliche Verbesserungen vorgenommen.

Sie finden die Fachkunderichtlinie NiSV im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.03.2024 B5) unter https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=UReZ7aMIDta2ydw8baP.

 

Sie finden wie gewohnt auch eine Lesefassung der Fachkunderichtlinie auf der Internetseite des BMUV unter https://www.bmuv.de/gesetz/nisv-bekanntmachung-der-anforderungen-an-den-erwerb-der-fachkunde-fuer-anwendungen-nichtionisierender-strahlungsquellen-am-menschen

 

Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Fachkunderichtlinie wurden auch die FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV) umfassend überarbeitet. Sie finden die FAQ unter https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/faq-strahlenschutz-bei-kosmetischen-und-sonstigen-nichtmedizinischen-anwendungen-nisv.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der 1. Änderungsverordnung zur NiSV wurde der §7 wie folgt geändert (gültig ab 01.01.2024):

  • § 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation

(1) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nerven- und Muskelstimulation zum Zweck des Muskelaufbaus und der Muskelstraffung wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil E Abschnitt 1 und 2 (also Teilnahme an dem Fachkunde-Modul „Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation und Nachweise einer „Trainerlizenz“) oder durch eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994(BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.

Für die Fachkundegruppe EMF-Muskelstimulation ist weiterhin die Teilnahme am Fachkundemodul EMF zur Stimulation und der Nachweis einer Trainerlizenz mit mindestens 120 LE notwendig.

 

(2) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Magnetfeldstimulation zu anderen Zwecken als dem Muskelaufbau oder der Muskelstraffung wird durcherfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil E Abschnitt 1 (also Teilnahme an dem  Fachkunde-Modul „Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ ohne „Trainerlizenz“) oder durch eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.

Für die Fachkundegruppe EMF-Stimulation ist nur die Teilnahme am Fachkundemodul EMF zur Stimulation notwendig.

 

(3) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil B (Teilnahme an dem FK-Modul „Grundlagen der Haut…“) und Teil E Abschnitt 1 (Teilnahme an dem Fachkunde-Modul „Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ ohne „Trainerlizenz“) oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.“

Für die Fachkundegruppe EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken ist nur die Teilnahme am Fachkundemodul EMF zur Stimulation und Grundlagen der Haut…notwendig.

 

Aktuelle Fachkundegruppen auf dieser Grundlage

Fachkundegruppe    Bezug      Erwerb von    LE        Aktual.    LE

(1) EMF-Muskelstimulation§ 7 Absatz 1 NiSVES24AES6
(2) EMF-Stimulation§ 7 Absatz 2 NiSVES24AES6
(3) EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken§ 7 Absatz 3 NiSVGK, ES104AGK, AES8

 

Die Fachkundegruppe EMF-Muskelstimulation können Sie weiterhin ab Jan. 2024 bei unseren anerkannten Schulungsträgern buchen.

Die Fachkundegruppen EMF-Stimulation und EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken bieten unsere Schulungsträger in Kürze an.

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail an nisv@apv-zert.de.

 

APV-Zertifizierungs GmbH

Bernd Weimer – Geschäftsführung

Mögliche Auswirkungen für Schulungsteilnehmer*innen und Zertifikatsinhaber*innen

 

Der Entzug hat auch für die Teilnehmer*innen und Zertifikatsinhaber*innen Konsequenzen, die entweder einen Fachkundemodullehrgang besucht und/oder eine Fachkundemodulprüfung absolviert haben.

 

Aus diesem Grund haben wir alle Teilnehmer*innen an Schulungen der NiSV GmbH angeschrieben, die Prüfungen der APV absolviert oder sich dazu bei uns angemeldet haben, und sie um aktive Mithilfe gebeten (Rücksendung eines Fragebogens, den Sie auf Anfrage jederzeit von uns erhalten, sofern Sie Teilnehmer*in einer Schulung der NiSV GmbH waren)

Nur so können wir im eigenen Interesse dieser Teilnehmer*innen eine individuelle Prüfung des Sachverhalts vornehmen und eine Entscheidung treffen.

Die NiSV GmbH verbreitet derzeit falsche Informationen und falsche Verdächtigungen. So unter anderem den Vorwurf, wir würden gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen oder seien nicht mehr „akkreditiert“. Dies entspricht nicht der Wahrheit.

 

Wir beteiligen uns an derartigen Kampagnen nicht, sondern konzentrieren uns darauf:

Wir stehen mit verschiedenen Behörden im direkten Austausch, um Lösungen für die Teilnehmer*innen zu finden.

 

Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informiert darüber, dass kein Anspruch auf ein Zertifikat besteht, wenn die Voraussetzungen der Fachkunderichtlinie nicht eingehalten wurden.

Die FAQ des Ministeriums besagen klar, dass fehlende oder fehlerhafte Kursteile erst nachgeholt sein müssen, bevor ein Zertifikat erteilt werden darf (https://www.bmuv.de/faq/die-schule-bei-der-ich-den-fachkundekurs-gemacht-habe-hat-die-anerkennung-verloren-die-zertifizierungsstelle-will-mir-jetzt-kein-zertifikat-ausstellen-was-bedeutet-das-fuer-mich-was-kann-ich-tun).

 

Die FAQ des Ministeriums machen außerdem darauf aufmerksam, dass Teilnehmer*innen mithilfe der Fachkunderichtlinie selbst überprüfen sollten, ob die Fachkunderichtlinie bei ihren Schulungen eingehalten wurde. Stellt ein*e Teilnehmer*in Verstöße gegen die Fachkunderichtlinie fest, soll er/sie nach den FAQ damit den Schulungsträger konfrontieren und diesen um eine Lösung bitten.

 

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir mit einer Vielzahl an Rückfragen rechnen, sodass wir hier leider nicht wie gewohnt erreichbar sein werden.

Gern können Sie uns auch eine E-Mail an nisv-info@apv-zert.de senden.

 

APV-Zertifizierungs GmbH

Bernd Weimer – Geschäftsführung

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in 2024 besteht nur noch die Möglichkeit, Nachschulungen bei anerkannten Schulungsträgern durchzuführen, wenn dort eine Anmeldung bis 31.01.2024 erfolgt ist.

Für die Ausstellung eines akkreditierten Zertifikates bzw. die Teilnahme an einer Prüfung der APV ist weiterhin eine Nachschulung durch einen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle anerkannten Schulungsträger in folgendem Umfang notwendig.

Leider mussten wir die Lerneinheiten für die Nachschulung im Bereich des Fachkundemoduls Optische Strahlung aufgrund einer Vorgabe der DAkkS GmbH ab sofort (17.03.2023) von 32 auf 34 LE setzen.

Nachfolgend finden Sie die geänderte Darstellung der Inhalte.

Eine Liste der anerkannten Schulungsträger, die anerkannte Nachschulungen anbieten, finden Sie am Ende dieses Schreibens:

 

Fachkundemodul „Optische Strahlung“

Die FKR (3.2. Rahmenlehrplan Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ (120 LE)) sieht 9 LE (Grundlagen Anlagentechnik) + 8 LE (Spezielle Anwendung: Dauerhafte Haarentfernung) + 24 LE (Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht) = 41 LE in physischer Präsenz vor.

a.

Bei den „Grundlagen Anlagentechnik“  und bei der „Speziellen Anwendung: Dauerhafte Haarentfernung“ müssen insgesamt nur 10 LE (anstatt 17) praktisch nachgeschult werden.

 

Inhalt Grundlagen Anlagentechnik:

  • Funktion Laseranlage; Funktion IPL-Gerät, zentrale Bauteile, ggf. Filter, Sicherheitsfunktionen (z.B. „Interlock“), Warnsignale
  • Kenntnis der relevanten Parameter einer verwendeten Anlage (bei Lasern z.B. Laserklasse, maximaler Output, emittierte Wellenlänge, gepulst/ungepulst…), bei IPL z.B. emittierte Wellenlängen, Impulsdauer, UV-Filter…)
  • Themenfeld Lampen, Lampenverschleiß, Leistungsabfall
  • Einstellungsmöglichkeiten
  • Erkennen von Fehlfunktionen
  • Sichere Handhabung der Anlage
  • Wartung

Handhabung unterschiedlicher Anlagen wird eingeübt. Praktische Übungen zu unterschiedlichen Anlageneinstellungen.

 

Hier liegt der Fokus bei dem letzten Satz der Anforderungen mit einer Zusammenfassung der vorherigen Punkte: Handhabung unterschiedlicher Anlagen wird eingeübt. Praktische Übungen zu unterschiedlichen Anlageneinstellungen.

 

Inhalt Spezielle Anwendung: Dauerhafte Haarentfernung:

  • Bedeutung von Haarfarbe, Haardicke und Pigmentierungsgrad der Haut. Geeignete/ungeeignete Kombinationen
  • Kenntnis über Haarwachstumszyklus und die für individuelle Kund*innen geeigneten Abstände zur Wiederholung der Anwendung
  • Sicherstellen, dass vor der Anwendung keine Haarentfernung (außer Rasur) durchgeführt wurde
  • Geeignete/ungeeignete Anlagen, adäquate Einstellungen
  • Erstellung individueller Behandlungsplan

Praktische Ãœbungen im Kurs.

Anm.: Eigenverantwortliche Anwendungen unter Aufsicht in Gruppen ist möglich.

 

Hier liegt der Fokus bei dem letzten Satz der Anforderungen mit einer Zusammenfassung der vorherigen Punkte: Praktische Übungen im Kurs. Anm.: Eigenverantwortliche Anwendungen unter Aufsicht in Gruppen ist möglich.

 

b.

Die 24 LE „Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht“ mit Arzt müssen komplett nachgeholt werden.

Gesamtnachschulungsbedarf: 34 LE in physischer Präsenz, davon 24 LE unter fachärztlicher Aufsicht.

 

Fachkundemodul „EMF in der Kosmetik“

Die FKR sieht 6 LE (Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht) + 4 LE (Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten, auch Kombinations-Anlagen) = 10 LE in physischer Präsenz vor.

 

Inhalt „Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht“ mit 6 LE:

Praktische Ãœbungen im Kurs.

Handhabung verschiedener Anlagentypen.

Eigenverantwortlich, unter der Aufsicht von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung, durchgeführte Anwendungen.

  • Kund*innenberatung und Aufklärung
  • Begutachtung der Haut und des zu behandelnden Areals
  • Erkennung möglicher Risiken und deren Vermeidung
  • Auswahl der passenden Parameter
  • Behandlungstechniken

Der gesamte aufgeführte Inhalt muss geschult werden!

 

Inhalt „Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten, auch Kombinations-Anlagen“ mit 4 LE:

  • Medizinische und kosmetische Anlagen
  • Technische Eigenschaften der Anlagen
  • Anlagentypen: monopolar, unipolar, bipolar, tripolar, multipolar
  • Kombinationsanlagen z.B. mit optischer Strahlung oder Ultraschall
  • Kenntnis der Funktion und der relevanten Parameter eines verwendeten Anlagentyps, z.B. Frequenz, Pulsung
  • Einstellungsmöglichkeiten
  • Erkennen von Fehlfunktionen
  • Sichere Handhabung der Anlagen
  • Gebrauchsanweisung
  • Wartung

Praktische Vorführung und Übung zu Anlageneinstellungen, beispielhaft an einigen repräsentativen Anlagen.

Der gesamte aufgeführte Inhalt muss geschult werden!

Gesamtnachschulungsbedarf: 10 LE in physischer Präsenz, davon 6 LE unter fachärztlicher Aufsicht.

 

Fachkundemodul „EMF zur Stimulation“
Die FKR sieht 2 LE (Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten) + 5 LE (Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht) = 7 LE in physischer Präsenz vor.

Inhalt „Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten“ mit 2 LE:

  • Technische Eigenschaften der Anlagentypen
  • Anlagentypen: TENS, EMS, Magnetfeldanlagen (z.B. Matten, Spulen, PEMF)
  • Kenntnis der Funktion und der relevanten Parameter einer verwendeten Anlage, z.B. Frequenz, Stromstärke, elektrische und magnetische Feldstärke, Flussdichte, Pulsung
  • Einstellungsmöglichkeiten
  • Erkennen von Fehlfunktionen
  • Sichere Handhabung der Anlagen
  • Gebrauchsanweisung
  • Wartung

Praktische Vorführung und Übung zu Anlageneinstellungen, beispielhaft an einigen repräsentativen Anlagen.

Der gesamte aufgeführte Inhalt muss geschult werden!

 

Inhalt „Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht“ mit 5 LE:

Praktische Ãœbungen im Kurs.

Handhabung verschiedener Anlagen. (Schwerpunkt EMS, 3-4 LE)

Eigenverantwortlich, unter der Aufsicht von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung, durchgeführte Anwendungen.

  • Kund*innenberatung und Aufklärung
  • Erkennung möglicher Risiken und deren Vermeidung
  • Auswahl der passenden Parameter
  • Durchführung

Der gesamte aufgeführte Inhalt muss geschult werden!

Gesamtnachschulungsbedarf: 7 LE in physischer Präsenz, davon 5 LE unter fachärztlicher Aufsicht.

 

Fachkundemodul „Ultraschall“
Die FKR sieht 4 LE (Grundlagen der Technik von Ultraschallanlagen, sowie von Kombinations-Anlagen) + 4 LE (Praktische Durchführung von Behandlungen und selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht) = 8 LE in physischer Präsenz vor.

Inhalt „Grundlagen der Technik von Ultraschallanlagen, sowie von Kombinations-Anlagen“ mit 4 LE:

  • Medizinische und kosmetische Anlagen
  • Technische Eigenschaften der Anlagen
  • Anlagentypen: monopolar, unipolar, bipolar, tripolar, multipolar
  • Kombinationsanlagen z.B. mit optischer Strahlung oder Ultraschall
  • Kenntnis der Funktion und der relevanten Parameter eines verwendeten Anlagentyps, z.B. Frequenz, Pulsung
  • Einstellungsmöglichkeiten
  • Erkennen von Fehlfunktionen
  • Sichere Handhabung der Anlagen
  • Gebrauchsanweisung
  • Wartung

Praktische Vorführung und Übung zu Anlageneinstellungen, beispielhaft an einigen repräsentativen Anlagen.

Der gesamte aufgeführte Inhalt muss geschult werden!

 

Inhalt „Praktische Durchführung von Behandlungen und selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht“ mit 4 LE:

Praktische Ãœbungen im Kurs.

Handhabung verschiedener Anlagentypen.

Eigenverantwortlich, unter der Aufsicht von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung, durchgeführte Anwendungen.

  • Kund*innenberatung und Aufklärung
  • Begutachtung der Haut und des zu behandelnden Areals
  • Erkennung möglicher Risiken und deren Vermeidung
  • Auswahl der passenden Parameter
  • Behandlungstechniken

Der gesamte aufgeführte Inhalt muss geschult werden!

Gesamtnachschulungsbedarf: 8 LE in physischer Präsenz, davon 4 LE unter ärztlicher Aufsicht.

 

Nachfolgend finden Sie die anerkannten Schulungsträger, die eine Nachschulung anbieten werden.

 

Bitte wenden Sie sich direkt an einen der nachfolgend aufgeführten Schulungsträger und melden sich dort für einen Nachschulungslehrgang des entsprechenden Fachkundemoduls an. Die vom Schulungsträger festgelegten Termine, Orte und Kosten werden Ihnen direkt vom Schulungsträger mitgeteilt.

 

Sollten Sie den Wunsch haben, die Nachschulung bei einem anderen anerkannten Schulungsträger durchzuführen, nehmen sie bitte mit diesem Kontakt auf und bitten darum, sich vor der Schulung bzgl. der Inhalte und des Ablaufs mit uns abzustimmen; dies ist Voraussetzung dafür, dass wir die Nachschulung auch anerkennen können.

 

Aktuell bieten die nachfolgend aufgeführten Schulungsträger entsprechende Nachschulungen an:

 

Vital Kosmetikakademie GmbH

Keithstraße 6

10787 Berlin

Tel.: (030) 21 47 87 30

Fax: (030) 21 47 87 32

Mail: info@vital-kosmetikakademie.de

www.vital-kosmetikakademie.de

Nachschulungen in den Bereichen Ultraschall und Optische Strahlung möglich.

 

Kretschmer Consulting

Phone: +49 351 31392203

mail@nicolekretschmer.de

www.nicolekretschmer.de

Nachschulungen in den Bereichen Ultraschall und Optische Strahlung möglich.

 

IMPARARE Academy GmbH

Imparare GmbH

Immengarten 2

30926 Seelze

Tel: +49 (0)1782083335

Mail: info@imparare-academy.de

www.imparare-academy.de

Nachschulungen in den Bereichen Optische Strahlung und Ultraschall möglich.

 

beauty connection GmbH

Münchener Straße 101

Haus 08A, Rückgebäude Antenne Bayern

AGROB-Medienpark

85737 Ismaning (Zentrale)

Tel: 089/99600780

info@beautyconnection.de

www.beautyconnection.de

Nachschulungen in den Bereichen Ultraschall und EMF in der Kosmetik möglich.

 

BAGA Bildungsakademie

für Gesundheit & Aesthetik GmbH

Robert-Bosch-Str. 7

82054 Sauerlach

T +49 89 5880445-0 (Hotline)

info@baga-bildungsakademie.de

www.baga-bildungsakademie.de

Nachschulungen in den Bereichen Optische Strahlung, Ultraschall und EMF in der Kosmetik möglich.

 

Hier für Sie die Links der Nachhol-Kurse:

Alles zum Thema NiSV Fachkundenachweis I BAGA (baga-bildungsakademie.de)

 

younea.education GmbH

Walther-von-Cronberg-Platz 13

D-60594 Frankfurt

WhatsApp: +49 1573 599 2160

Tel: +49 69 175 376 730

Mail: support@younea.education

www.younea.education

Nachschulungen in den Bereichen Optische Strahlung, Ultraschall und EMF in der Kosmetik möglich.

 

Flink Akademie GmbH

Wiebestraße 39

10553 Berlin

Telefon 030 8540 5642

Mail: info@flink-nisv.de

www.flink-nisv.de

Nachschulungen im Bereich Optische Strahlung möglich.

 

Wir bedanken uns nochmals für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen und stehen Ihnen weiterhin für Fragen zur Verfügung.

 

Bernd Weimer

Geschäftsführer der Zertifizierungsstelle

Ihre Vorteile als Prüfungsteilnehmer*in

  • Partner mit langjähriger Erfahrung im akkreditierten Bereich der Durchführung von Prüfungen (z.B. UVSV-Fachkraft)
  • Prüfungsabnahme bundesweit und ganzjährig in allen 4 Fachkundegruppen
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Fachkunde
  • von den Aufsichtsbehörden „anerkanntes“ Fachkundezertifikat
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch ein „zertifiziertes“ Prüfungszertifikat
  • praxiserfahrene und kundenfreundliche Prüfer*innen
  • kompetente Ansprechpartner*innen in der Geschäftsstelle
  • Akkreditierung nach NiSV liegt vor (hier finden Sie unsere Akkreditierungsurkunde mit Anhang)

Die APV-Zertifizierungs GmbH ist bereist seit vielen Jahren im Artverwandten-Bereich der UV-Schutzverordnung akkreditiert und nimmt dort bundesweit erfolgreich, kundenorientiert und unkompliziert Prüfungen ab.

NiSV-Fachkundegruppen und Fachkundemodule

Umfangreiche Informationen zu den Fachkundegruppen und -modulen finden Sie hier:

APV