AZAV-Trägerzulassung

Zertifizierung/Zulassung als Träger nach AZAV

Ihre Anfragen richten Sie bitte an:

Telefon: 0561 940 263 00
E-Mail: info@apv-zert.de

Ihr Vorteil

  • unkompliziertes und partnerschaftliches Zertifizierungs-/Zulassungsverfahren
  • zügige und rechtssichere Zertifizierung/Zulassung als Träger und von Maßnahmen
  • Maßnahmenzulassung (außer Kostenzustimmung) innerhalb von 24 Stunden
  • angemessene und preisgerechte Gebühren ohne versteckte Kosten
  • keine langfristige Vertragsbindung
  • Bereitstellung der Auditcheckliste im Vorfeld
  • langjährige Erfahrung im Bereich der AZAV Zertifizierung/Zulassung inkl. Kostenzustimmungsverfahren
  • praxiserfahrene und kundenorientierte Ansprechpartner und Auditoren
  • Anwendung des vereinfachten Zertifizierungs-/Zulassungsverfahren
  • Kostenreduktion bei kombinierter Zulassung / Zertifizierung mit anderen Normen (z.B. ISO 9001:2015, Energie, Umwelt…)
  • Persönliche Zertifikatsübergabe bei Ihnen vor Ort

 

Kosten

Ihre Zertifizierungskosten werden individuell ermittelt und orientieren sich an der Anzahl der Mitarbeiter und Standorte, der beantragten Fachbereiche und Maßnahmen und vorhandener Zulassungen Dritter.

Sie haben Fragen zum Ablauf einer Zertifizierung nach AZAV? Rufen Sie uns an! Wir klären Ihre Fragen sofort!

Gerne beantworten wir Ihre ganz speziellen und individuellen Fragen zu Ihrem Zertifizierungs-/Zulassungsverfahren bei Ihnen vor Ort. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin!

 

Sie erhalten von uns

  • ein kostenloses Erstgespräch im Vorfeld
  • Praxiserfahrene und kundenorientierte Ansprechpartner und Auditoren
  • auf Wunsch ein Check-Up/Vor-Audit im Vorfeld zur Prüfung der „Zulassungsfähigkeit“
  • zeitnahe Termine
  • unkompliziertes und partnerschaftliches Zertifizierungs-/Zulassungsverfahren
  • kostenlose und persönliche Zertifikatsübergabe bei Ihnen vor Ort

Eine AZAV-Zertifizierung kann auch mit einer ISO 9001- Zertifizierung kombiniert werden. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme z.B. auf der Basis von ISO 9001, LQW, Weiterbildung Hessen e.V./ Weiterbildung Hamburg e.V., Gütesiegel Weiterbildung e.V. … werden selbstverständlich inhaltlich bei der Auditierung berücksichtigt.

 

KOOPERATION:

Die APV-Zertifizierungs GmbH arbeitet mit dem Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. und dem Weiterbildung Hessen e.V. . 

Sie haben als Kunden die Möglichkeit, sowohl die „Zertifizierung“ des jeweiligen Gütesiegels wie auch die AZAV-Zulassung aus „einer Hand“ zu erhalten (Beratungen sind ausgeschlossen).

 

Ihre Vorteile:

  •  minimierter Reisekostenaufwand
  • Termineinsparung durch einen gemeinsamen Termin vor Ort für beide Verfahren
  • Einen Auditor/Begutachter als Ansprechpartner für die Begutachtung/das Audit (soweit verfügbar)

 

Weitere Informationen und Antragsunterlagen für die Zertifizierung der beiden Gütesiegel erhalten Sie hier:

Weiterbildung Hessen e.V.:

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https://weiterbildunghessen.de/zertifizierung/

 

Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V.:

Logo GV 2016

https://guetesiegelverbund.de/zertifizierung/

 

Downloads und Links:

 

Sie möchten ein Angebot zur AZAV-Zulassung/Zertifizierung oder Maßnahmenzulassung? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bitte füllen Sie einfach das für Sie bereitgestellte Onlineformular „Unternehmensauskunft“  aus: „Dokumente AZAV“.

Alle Träger, die von den Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten und durchführen möchten, bedürfen der Zulassung als Träger der Arbeitsförderung durch eine akkreditierte Fachkundige Stelle. Dies gilt für Träger aller Maßnahmen und unabhängig davon, ob sie sich an Vergabeverfahren beteiligen oder Maßnahmen anbieten wollen, die mittels eines Gutscheins (BGS und AVGS) in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen auch Werkstätten für behinderte Menschen (Eingangsverfahren-EV und Berufsbildungsbereich-BBB) und andere Leistungsanbieter für das EV und BBB.

Ebenso bedürfen auch die privaten Arbeitsvermittler einer Zulassung, die auf der Grundlage der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung tätig werden.

 

Die APV-Zertifizierungs GmbH bietet die Trägerzulassung der aktiven Arbeitsförderung in folgenden Fachbereichen an:

 

Fachbereich 1: Aktivierung und berufliche Eingliederung

(gem. § 45 Abs. (1) Satz 1 Nr. 1 – 5 SGB III: speziell Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein-Maßnahmen)

 

Fachbereich 2: Private Arbeitsvermittlung

(gem. § 45 Abs. (4) Satz 3 Nr. 2 SGB III)

 

Fachbereich 3: Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung

(gem. §§ 48 – 80b SGB III)

 

Fachbereich 4: Berufliche Weiterbildung (FbW)

(§§ 81 – 87 SGB III: speziell Bildungsgutschein-Maßnahmen)

 

Fachbereich 6: Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

(gem. §§ 112 – 129 SGB III)

 

Neuer Fachbereich: Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

(gem. §16h SGB II)

 

Qualitätssicherung durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überprüft regelmäßig die Qualität der von ihr geförderten Maßnahmen.

Die BA überprüft die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen und die Eignung von Trägern auf folgende Weise:

  • Fachkräfte der Agenturen für Arbeit und der Grundsicherungsstellen betreuen die Maßnahmen
  • Beobachten von Erfolgen der Maßnahmen und Träger (etwa durch Verbleibs- und Eingliederungsquoten zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach Austritt aus der Maßnahme)
  • Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen prüft Maßnahmen und Träger vor Ort
  • Vertrags- und Lieferantenmanagement durch die Regionalen Einkaufszentren

 

Die gewonnen Erkenntnisse teilt die BA den Trägern mit, damit sie ihr Angebot verbessern können. Fallen die Erkenntnisse negativ aus, informiert die BA auch die Fachkundigen Stellen, die die jeweilige Maßnahme oder den Träger zugelassen haben.

 

Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes kontrollieren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen, die von Trägern angeboten werden. Dies betrifft unter anderem Maßnahmen,

  • die über die Vertrags- und Vergabeordnung für Leistungen (VoL) vergeben werden,
  • die der Förderung der beruflichen Weiterbildung dienen,
  • die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein genutzt werden können oder
  • die im Rahmen des Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden.

Ziel der Überprüfungen ist es, die jeweilige Maßnahme zu verbessern und die Arbeitsmarktdienstleistung weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BA und im Bereich Dokumente AZAV auf unserer Homepage.

Unser Auditschwerpunkt bei WfbM`s  / anderen Leistungsanbietern (ISO und AZAV) liegt im Bereich der pädagogischen Arbeit – Ihrem Kerngeschäft!

In dem Zertifizierungs-/Zulassungsverfahren vor Ort setzt die APV-Zertifzierungs GmbH deshalb nur fachkundige Auditor/-innen ein, die sich natürlich mit dem Eingangsverfahren, dem Berufsbildungs-, dem Arbeits- und dem Förderbereich auskennen. Aber auch Kenntnisse im Produktionsbereich sind vorhanden und werden nicht vernachlässigt.

Unsere Auditoren haben den speziell für die APV-Zertifizierungs GmbH entwickelten Workshop „Coachingaspekte in Audits“ besucht, indem die Wahrnehmungskanäle für Auditgespräche geschärft und sensibilisiert wurden um Informationen so zu nutzen, dass wir Ihnen Ihre Auditergebnisse, wie auch Ihre optimalen Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen können –

kurz gesagt: Wir hören Ihnen aktiv zu und orientieren uns an Ihren Ergebnissen.

 

Neben der Zulassung im Bereich der AZAV, einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und unseren speziellen Seminarangeboten können Sie auch das Angebot eines kostenlosen Vorgesprächs oder eines “Check-up” bei uns wahrnehmen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte füllen Sie hierfür, das für Sie bereitgestellte Onlineformular aus oder rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail.

Telefon: 0561/ 940 263 00

Email: info@apv-zert.de

 

Seminare um die DIN EN ISO 9001 finden Sie hier : DIN EN ISO 9001

Seminare in dem Bereich finden Sie hier : AZAV

Fahrschulauto mit

Wir als fachkundige Stelle bieten Ihnen:

  • ein vereinfachtes Zulassungsverfahren aufgrund bestehender Zulassung durch die Anerkennungsbehörde und Fahrschülerausbildungsordnung
  • zügige und rechtssichere Zulassung von Maßnahmen
  • kompetentes Fachpersonal in der Geschäftsstelle und Auditoren vor Ort
  • langjährige Erfahrung im Bereich der Zulassung von Fahrschulmaßnahmen nach AZAV

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte füllen Sie hierfür, das für Sie bereitgestellte Onlineformular oder die Unternehmensauskunft aus oder rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail.

Telefon: 0561/ 940 263 00

Email: info@apv-zert.de

Seminare in dem Bereich der AZAV finden Sie hier : AZAV

signet-azav-zulassungen-grauer-kreis

Wir als fachkundige Stelle bieten Ihnen:

  • ein schnelles und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Zulassungsverfahren
  • zügige und rechtssichere Zulassung von Maßnahmen
  • kreative, sichere Bearbeitung und Informationen bei Maßnahmen der Kostenzustimmung
  • kompetentes Fachpersonal in der Geschäftsstelle
  • fachkundige und versierte Auditoren vor Ort

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte füllen Sie hierfür, das für Sie bereitgestellte Onlineformular aus oder rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail.

Telefon: 0561/ 940 263 00

Email: info@apv-zert.de

Seminare in dem Bereich der AZAV finden Sie hier : AZAV

signet-news-grauer-kreis

Sie als private Arbeitsvermittler (PaV) benötigen eine Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung“ um mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) mit der Bundesagentur für Arbeit abrechnen zu können.

Voraussetzungen für die Zulassung sind unter anderem:

  • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,
  • Kenntnisse über Lage und Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
  • personelle und fachliche Eignung,
  • ein System zur Sicherung der Qualität
  • angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Wie bieten Ihnen:

  • eine zügige und rechtssichere Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
  • kompetentes Fachpersonal in der Geschäftsstelle und erfahrene Auditoren vor Ort

Telefon: 0561/ 940 263 00

Email: info@apv-zert.de

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte füllen Sie hierfür, das für Sie bereitgestellte Onlineformular aus oder rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail.