Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung FbW im Strukturwandel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt
- On 19. Februar 2020
- AZAV, BDKS, Gesetz Zur Förderung Fbw, Maßnahmenzulassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.02.2020 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt.
Neben diversen weiteren geplanten Fördermöglichkeiten sind u.a. folgende Maßnahmen geplant:
– Vereinfachung des Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitgeber und Beschäftigte
– Ausbau der Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft
– Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter erhalten
– die Ausbildungsförderung soll verstärkt werden (assistierte Ausbildung)
– Verlängerung der Gewährung von Weiterbildungsplänen
– die derzeitigen Regelungen zur Maßnahmezulassung sollen teilweise neu gefasst. Der Spielraum der fachkundigen Stellen soll bei der Zulassung von Maßnahmen erweitert und die Kostenkalkulation flexibler gestaltet werden.
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Konkret ist im Bereich der AZAV geplant, dass der BDKS zweijährig veröffentlicht werden soll (ab 2022) und im Jahr 2020 (August) eine einmalige Erhöhung des BDKS (hier sind 20% im Gespräch) vorgesehen ist.
Bei der Kostenkalkulation für eine Gruppenmaßnahme ist geplant, dass eine Gruppengröße von zwölf Teilnehmenden zu Grunde gelegt wird (anstatt bisher 15 TN).
Im Rahmen der Kostenzustimmung können insbesondere solche Aufwendungen anerkannt werden, die durch einen notwendigen überdurchschnittlichen Einsatz von Personal, durch eine besondere räumliche oder eine besondere technische Ausstattung begründet sind. Als besondere Aufwendungen können auch Kosten anerkannt werden, die auf eine barrierefreie Ausgestaltung der Maßnahme oder auf eine begründete geringere Teilnehmerzahl zurückzuführen sind.
Wir werden Sie weiter über den Verlauf und die Neuerungen informieren und stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.
Ihnen einen angenehmen Wochenverlauf.
Sonnige Grüße aus Kassel.
Das Team der APV.
B. Weimer
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