Neue Umsetzunghinweise der BA (AZAV) zum Thema Führerschein Klasse B am 27.04.18 erschienen
- On 1. Mai 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden,
am 27.04.2018 sind neue Umsetzungshinweise der BA im Bereich der AZAV erschienen.
Thema:Â
Führerschein der Klasse B im Rahmen von zugelassenen Maßnahmen der Arbeitsförderung
(gültig für die Fachbereiche nach § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und Nr. 4 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung – AZAV) – Gültig ab 01.05.2018
In diesen wird geregelt, unter welchen Umständen ein Führerschein der Klasse B im Rahmen von „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ bzw. „Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“ zugelassen werden könnten.
Wir bitte um entsprechende Beachtung bei der Beantragung dieser Maßnahmen und stehen Ihnen wie immer für Fragen zur Verfügung.
Hier erhalten Sie das aktuelle Dokument.
AZAV Umsetzungshinweis_01_2018_Fahrschulen_Kl_B_27.04.2018.
Auch die Empfehlungen des Beirats wurden aktualisiert. Hier wurden vor allem Regelungen für uns als FKS (Fachkundige Stellen) aufgenommen, die die Erstellung von Zertifikaten betrifft. Sie finden diese Regelungen und die neuen Umsetzungshinsweise auf unsere Website unter folgendem Link: https://apv-zert.de/dokumente-azav/
Wir wünschen allen noch einen netten 1. Mai.
Sonnige Grüße aus Kassel.
Ihr Team der APV-Zertifizierungs GmbH
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