Die neuen B-DKS ab 01.06.2017
- On 1. Juni 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden und Auditoren,
am heutigen Tag wurden neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Sie finden die Informationen bei uns auf der Homepage (https://apv-zert.de/dokumente-azav/), im Internen Bereich für Auditoren im Bereich AZAV und wie immer im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de.
- für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/AktivierungundberuflicheEingliederung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI525036 sowie
- für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/BeruflicheWeiterbildung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486057,
- oder auch unter „Aktuelles“ auf der Seite „Akkreditierung und Zulassung“: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/AkkreditierungundZulassung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI827627.
Die neuen B-DKS finden Anwendung für Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01.06.2017 eingereicht wird. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 31. Mai 2017 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS Stand: 01. Juni 2016.
Für Fragen stehen wir natürlich gern zur Verfügung und wünschen Ihnen noch eine angenehme und sonnige Woche.
Grüße aus der documenta-Stadt Kassel
Das Team der APV-Zertifizierungs GmbH
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