Aus aktuellem  Anlass geben wir Ihnen folgende Hinweise zur Zulassung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 4 S.3 Nr.1 SGB III. Im Rahmen dieser Zulassung ist zu beachten, dass die Vermittlung allgemeinbildender Sprachkenntnis in solchen Maßnahmen nicht zulässig ist, da diese die berufliche Eingliederung (bspw. durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung […]